Der FNP stellt Gemeinbedarfsfächen für Einrichtungen dar, die größer als 3 ha sind. Kleinere Einrichtungen mit örtlicher Bedeutung finden innerhalb der Bauflächen des FNP Platz. Gemeinbedarfsflächen von übergeordneter Bedeutung werden zusätzlich (wenn sie kleiner als 3 ha sind ausschließlich) durch ein Lagesymbol dargestellt:
Zu den Gemeinbedarfsflächen gehören vorhandene und geplante Einrichtungen wie Hochschulen und Kulturstandorte, Krankenhäuser, Schulen und Sportanlagen, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie Standorte von Polizei und Feuerwehr. Bei Funktionen, die privatisiert wurden (z.B. Post), kann die Gemeinbedarfsdarstellung im FNP bleiben, solange die Zweckbestimmung der Fläche im Wesentlichen fortbesteht. Untergeordnete andere Nutzungen sind möglich.
Innerhalb der gemischten Bauflächen M1 wird auf eine gesonderte Darstellung von Gemeinbedarfsstandorten durch Symbol verzichtet.
Als Gemeinbedarfsflächen mit hohem Grünanteil werden auf parkartigen Grundstücken gelegene Krankenhäuser dargestellt, aber auch größere Schul- und Sportstandorte und andere Gemeinbedarfsflächen, die durch einen hohen Freiflächenanteil geprägt sind.
Auf Gemeinbedarfsflächen mit hohem Grünanteil soll mehr als die Hälfte der Gesamtfläche (über 60 %) unversiegelt bleiben.