inhaltliche Erläuterungen
 
Straßenverkehrslärm (Tag 6 - 22 Uhr) (Umweltatlas)
im übergeordneten Straßennetz an der nächstgelegenen Bebauung - Mittelungspegel in dB(A)

Dargestellt sind die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den nächstgelegenen straßenbegleitenden Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel. Im Nahbereich (bis 100 m Abstand) von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen errechnet sich der Beurteilungspegel aus dem dargestellten Mittelungspegel und einem entfernungsabhängigen "Ampelzuschlag" von 1 - 3 dB(A) gemäß RLS 90. In den übrigen Bereichen ist der Beurteilungspegel gleich dem dargestellten Mittelungspegel. Der dargestellte Mittelungspegel stellt einen repräsentativen Mittelwert der Lärmbelastung für den jeweiligen Straßenabschnitt - differenziert nach Straßenseiten - dar. Die Geräuschbelastung wurde auf der Grundlage der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken 1998/99 im Hauptstraßennetz sowie einer Neuerhebung der fahrbahnbezogenen Parameter im Herbst 2003 im Sinne der RLS 90 und der Schall 03 berechnet. Die Mittelungspegel an einer Straße enthalten keine Immissionsanteile anderer Straßen oder weiterer relevanter Lärmquellen (wie z.B. des Schienenverkehrs mit Ausnahme der Straßenbahnen). Im Bereich von Einmündungen oder Kreuzungen sind die Immissionsanteile der einmündenden bzw. kreuzenden Straße nicht enthalten. Bis zu einer Tiefe, die etwa dem Bebauungsabstand der betrachteten Straße entspricht, ist zu prüfen, ob die Immissionsanteile der kreuzenden bzw. einmündenden Straße den Mittelungspegel erhöhen.

Über die angebundenen Sachdaten lassen sich neben den durch den Straßen- und Schienenverkehr an den vorhandenen straßenbegleitenden Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegeln verschiedene weitere wichtige Parameter, z.B. die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV), die Straßenbezeichnung des jeweiligen Abschnittes sowie die Anzahl der BVG-Busse und -Straßenbahnen (Winterfahrplan 2000/2001) und LKW ablesen. Die Angabe des 25m-Mittelungspegels bezieht sich auf einen Immissionsort in standardisierter Entfernung von der Mittellinie der Straße / des Gleisbettes und soll insbesondere in Bereichen, in denen keine Randbebauung vorhanden ist, eine Beurteilung der Lärmsituation erlauben.

Die Karten sollen einen allgemeinen Überblick vermitteln. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat IX D der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Diese Auskünfte sind jedoch entsprechend der Umweltgebührenordnung kostenpflichtig.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Begleittexten der im Digitalen Umweltatlas Berlin veröffentlichten Karte 07.02 (für den Schienenverkehr Karte 07.04).

Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/ia702.htm