inhaltliche Erläuterungen
 
Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Nacht 22 - 6 Uhr) (Umweltatlas)
Beurteilungspegel an der Randbebauung der linken/rechten Abschnittsseite in dB(A)

Die Karte umfasst das 246 km lange oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise gemeinsamer Trassenverlauf). Bahnhofsbereiche, Güterumschlagsflächen und Schienenkreuze blieben auf Grund von Besonderheiten, die das Berechnungsmodell nicht erfasst, unberücksichtigt. Berechnungsgrundlage sind Betriebsdaten der Deutschen Bahn AG und der BVG auf dem Stand des Winterfahrplanes 2003/2004. Die Beurteilungspegel an der nächstgelegenen Bebauung wurden nach der SCHALL 03, der bundesweit verbindlichen Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm, ermittelt. Zur möglichst genauen Aufnahme der Ausgangsdaten für die Berechnung wurde das Netz in 1.586 Abschnitte geteilt und alle benötigten Werte (Anzahl Züge pro Zugart, Geschwindigkeiten, Art und Abstände der Bebauung, Art des Gleiskörpers, Brücken, Krümmungsradius von Kurven, ...) abschnittsseitenbezogen erfasst. Der Beurteilungspegel beinhaltet (ebenso wie bei der Straßenbahn - Karte 07.02 Umweltatlas) den nach SCHALL 03 zu vergebenden Schienenbonus (Abzug in Höhe von 5 dB wegen der verminderten Störwirkung von Schienenverkehr im Vergleich zum Kraftfahrzeugverkehr). An Streckenabschnitten mit vor- und rückspringender Bebauung wurden die Pegel in der Regel für den an der jeweiligen Abschnittsseite am häufigsten vorkommenden Abstand Bebauung - Mittelachse der Gleise berechnet. Bei Gebäuden mit einem deutlich abweichenden Abstand muss für den in der Datei angegebenen Pegel eine Entfernungskorrektur vorgenommen werden (Faustregel: Verdopplung/Halbierung des Abstandes entspricht Abzug/Zuschlag von 3 dB). Neben dem Gesamtbeurteilungspegel für den Tag- bzw. Nachtzeitraum an der Bebauung der jeweiligen Abschnittsseite wurde für planerische Zwecke ein normierter Beurteilungspegel in 25 m Entfernung vom jeweils äußeren rechten Gleis (ohne Berücksichtigung von Bebauung) berechnet.

Über die Funktion 'Datenansicht' in der Kartenpräsentation lassen sich neben den durch den Schienenverkehr an den vorhandenen streckenbegleitenden Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel verschiedene weitere wichtige Parameter, z.B. die Streckenbezeichnungen, der Streckenverlauf, die Abstände zur nächstgelegenen Bebauung u.a. ablesen. Der dargestellte Beurteilungspegel stellt einen repräsentativen Mittelwert der Lärmbelastung für den jeweiligen Schienenabschnitt - differenziert nach Streckenabschnittsseiten - dar. Die Geräuschbelastung wurde auf der Grundlage des Winterfahrplanes 2003/2004 im Sinne der Schall 03 berechnet. Die Beurteilungspegel an einer Randbebauung einer Abschnittsseite enthalten keine Immissionsanteile weiterer relevanter Lärmquellen wie z.B. des Straßenverkehrs.

Die Angaben rechts und links beziehen sich auf die streckenbezogene Beurteilungsrichtung, diese wird in der Karte durch Pfeilsymbole berücksichtigt ("in Pfeilrichtung links/rechts"). Die Angabe des 25m-Beurteilungspegels bezieht sich auf einen Immissionsort in standardisierter Entfernung von der Mittellinie der Schienenstrecke und soll insbesondere in Bereichen, in denen keine Randbebauung vorhanden ist, eine Beurteilung der Lärmsituation erlauben.

Die Karten sollen einen allgemeinen Überblick bieten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat IX D der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Diese Auskünfte sind jedoch entsprechend der Umweltgebührenordnung kostenpflichtig.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Begleittexten der im Digitalen Umweltatlas Berlin veröffentlichten Karte 07.04 (für den Strassenverkehr Karte 07.02):

Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/ia702.htm