inhaltliche Erläuterungen
 

Fertigstellungen neuer Gebäude im Zeitraum von 2012 bis 2020

Daten zu fertiggestellten Gebäuden sind Teil der Bautätigkeitsstatistiken der Statistischen Landesämter. Für Berlin und Brandenburg ist das Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg zuständig.

Die Baufertigstellungsstatistik ist eine laufende Erhebung mit jährlicher Auswertung.

Im Rahmen der Bautätigkeitsstatistiken werden die gemäß Landesbauordnungen genehmigungs- und zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegenden Bauvorhaben erfasst, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen bzw. verändert wird.

Das geschieht durch Neubau, aber auch durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, wie z. B. dem Ausbau von Dachgeschossen (hier nicht berücksichtigt).

Unmittelbarer Erhebungsgegenstand ist das Gebäude, das entweder als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude gekennzeichnet wird. Wohngebäude werden z.B. ausgewertet als Wohngebäude mit ein, zwei bzw. drei und mehr Wohnungen oder als Wohnheime. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Fabrik- und Werkstattgebäude, Hotels und Gaststätten.

Weitere Informationen und Kontakte finden Sie auf den Seiten des AfS hier.

In der Karte dargestellt wird die Summe der Fertigstellung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude im Zeitraum von 01.01.2012 bis 31.12.2020. Insgesamt wurden in den 9 Jahren 20.049 Gebäude sowie 94.282 Wohnungen fertiggestellt (davon 14.719 im Jahre 2020). Von diesen Wohnungen wurden 30.452 als Eigentumswohnungen erstellt (davon 3.298 im Jahre 2020).

Als fertiggestellt gelten Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude beziehungsweise die Wohnungen bezugsfertig oder bereits bezogen sind. Entscheidend für den Zeitpunkt der Fertigstellung ist demnach nicht die Gebrauchsabnahme (früher: baupolizeiliche Schlussabnahme) oder der tatsächliche Bezug, sondern die Möglichkeit des Beginns der Nutzung, d. h. die Bezugsfertigkeit. Bezugsfertig können auch Gebäude sein, die noch gestrichen oder verputzt werden müssen. Ist das Objekt bezugsfertig, ist der Bauherr verpflichtet, die Fertigstellung per Statistikbogen zu melden.

Die Originalangaben beziehen sich auf Objektadressen, sind in dieser Karte aus Datenschutzgründen auf die Ebene der Block- und Blockteilflächen aggregiert.

Weitere Informationen und Tabellen sind über das Statistische Informationssystem Berlin Brandenburg (StatlS-BBB) zugänglich.