inhaltliche Erläuterungen |
Fertigstellungen neuer Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Daten zu fertiggestellten Gebäuden sind Teil der Bautätigkeitsstatistiken der Statistischen Landesämter. Für Berlin und Brandenburg ist das Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg zuständig. Die Baufertigstellungsstatistik ist eine laufende Erhebung mit jährlicher Auswertung. Im Rahmen der Bautätigkeitsstatistiken werden die gemäß Landesbauordnungen genehmigungs- und zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegenden Bauvorhaben erfasst, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen bzw. verändert wird. Das geschieht durch Neubau, aber auch durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, wie z. B. dem Ausbau von Dachgeschossen (hier nicht berücksichtigt). Unmittelbarer Erhebungsgegenstand ist das Gebäude, das entweder als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude gekennzeichnet wird. Wohngebäude werden z.B. ausgewertet als Wohngebäude mit ein, zwei bzw. drei und mehr Wohnungen oder als Wohnheime. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Fabrik- und Werkstattgebäude, Hotels und Gaststätten. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie auf den Seiten des AfS hier. In der Karte dargestellt wird die Summe der Fertigstellung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. 2021 wurden 2.050 Gebäude sowie 14.433 Wohnungen fertiggestellt. Von diesen Wohnungen wurden 4.265 als Eigentumswohnungen erstellt. 2022 wurden 1.757 Gebäude sowie 15.404 Wohnungen fertiggestellt. Von diesen Wohnungen wurden 3.548 als Eigentumswohnungen erstellt. Als fertiggestellt gelten Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude beziehungsweise die Wohnungen bezugsfertig oder bereits bezogen sind. Entscheidend für den Zeitpunkt der Fertigstellung ist demnach nicht die Gebrauchsabnahme (früher: baupolizeiliche Schlussabnahme) oder der tatsächliche Bezug, sondern die Möglichkeit des Beginns der Nutzung, d. h. die Bezugsfertigkeit. Bezugsfertig können auch Gebäude sein, die noch gestrichen oder verputzt werden müssen. Ist das Objekt bezugsfertig, ist der Bauherr verpflichtet, die Fertigstellung per Statistikbogen zu melden. Die Originalangaben beziehen sich auf Objektadressen, sind in dieser Karte aus Datenschutzgründen auf die Ebene der Block- und Blockteilflächen aggregiert. Weitere Informationen und Tabellen sind über das Statistische Informationssystem Berlin Brandenburg (StatlS-BBB) zugänglich. |