Inhaltliche Beschreibung
 

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete des Landes Berlin (Umweltatlas, Ausgabe 2019)

Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, mindestens die Flächen durch Rechtsverordnung festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (vgl. § 76 WHG). Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete dient dem Schutz vor Hochwassergefahren, insbesondere

  1. dem Erhalt natürlicher Rückhalteflächen,
  2. der Regelung des Hochwasserabflusses,
  3. der Reduzierung bestehender und Vermeidung zusätzlicher Schadenspotenziale und
  4. dem hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein wesentliches Instrument der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes. Ein Anliegen ist die Reduzierung bzw. Nichterhöhung des Hochwasserrisikos und der durch Hochwasser verursachten Schäden. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen bzw. zu minimieren, sind in Überschwemmungsgebieten bauliche Restriktionen zu beachten. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch die Ausweisung und Bekanntmachung der Überschwemmungsgebiete gefördert werden.

Die Ermittlung dieser Gebiete erfolgte im Rahmen der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und die Hochwassergefahrenkarten stellen die Grundlage dar. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, wo eine bedeutende Hochwassergefahr besteht und sind Gebiete, die durch ein 100-jährliches Hochwasserereignis betroffen sind.

In Berlin werden folgende Methoden zur Berechnung der Wasserspiegellage eines 100-jährlichen Ereignisses angewandt:

Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete wurde durch Ausspiegelung der modellierten Wasserspiegellage eine Wasseroberfläche abgeleitet und anschließend mit dem aktuellen Digitalen Geländemodell (ATKIS® DGM) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verschnitten. Zur Unterscheidung zwischen Überflutungsflächen und Gewässer wurden die Daten mit der Gewässerkarte überlagert.

Für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Unterlagen wird keine Gewähr übernommen.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Begleittexten der im Umweltatlas Berlin veröffentlichten Karte 02.21.
Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/i221.htm