inhaltliche Erläuterungen
 

Tempolimits

In der Karte sind für das gesamte Berliner Straßennetz die von den jeweils zuständigen Behörden (zentrale Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrslenkung Berlin für das Hauptnetz/StEP-Netz, bezirkliche Straßenverkehrsbehörden für das Nebennetz/nicht StEP-Netz sowie die Straßenbaulastträger) angeordneten Höchstgeschwindigkeiten dargestellt. Hierbei wird Tempo 50 (als gemäß StVO allgemeingültige Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften) nicht explizit ausgewiesen, sondern nur die Abweichungen hiervon – lediglich im Autobahnnetz wird auch eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h dargestellt.

Über die Sachdatenabfrage lassen sich, bezogen auf einen Straßenabschnitt, weitere Merkmale zu der jeweils angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermitteln, z.B. der Grund der Anordnung (wie Schulwegsicherung, Lärmschutz oder dgl.) oder eine Einschränkung der zeitlichen Gültigkeit (z.B. Mo-Fr 6:00-9:00 Uhr).

In der Karte dargestellte Geschwindigkeitsangaben sind auf das sog. Detailnetz Berlin, dem einheitlichen Straßennetz Berlins für verkehrliche Belange, referenziert.