inhaltliche Erläuterungen
 

Stadtentwicklungsplan Indutrie und Gewerbe

Gegenstand des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe ist die Kulisse der gewerblichen Bauflächen des Flächennutzungsplans. Im Vordergrund steht die Weiterentwicklung der Bestandsflächen. Akzente setzt der Stadtentwicklungsplan primär mit einer nach Qualitäten differenzierenden und kleinräumigen Betrachtung bis auf die Ebene der Einzelstandorte. Quantitative Aspekte werden insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Standorten thematisiert. Der Konzeptplan stellt die konzeptionellen Ansätze dar.

Flächenbestand und Flächenpotenziale
Innerhalb der Flächenkulisse von 4.454 ha (netto) gewerblicher Baufläche finden sich Potenziale in der Größenordnung von 1.168 ha (inkl. den Sonderfällen Nachnutzung Flughafen Tegel, Buchholz Nord und ehemaliger Flughafen Tempelhof). Sieht man von diesen Sonderfällen ab, verbleiben Flächenpotenziale in einer Größenordnung von 790 ha, wovon 419 ha als kurzfristig am Markt verfügbar eingestuft wurden. Diese auf den ersten Blick komfortable Situation ist jedoch deutlich differenzierter zu bewerten:

  • Eine Flächenknappheit besteht durchgängig bei innenstadtnahen Standorten. Entsprechend sollten die bestehenden Flächen zur Erweiterung des Angebots genutzt werden.
  • In den westlichen Teilräumen ist in vielen Bereichen mit Flächenengpässen zu rechnen. Hier gilt es, bestehende Flächenpotenziale zu entwickeln bzw. deren Verfügbarkeit am Markt zu verbessern.
  • In den östlichen Teilräumen besteht insgesamt ein deutliches überangebot. Flächen mit sehr guter Erschließungsqualität sind aber vor allem im Nordosten knapp. Eine zentrale Aufgabe für diesen Raum ist die Verbesserung der Erschließungsqualität, um die vorhandenen Potenziale angemessen nutzen zu können.
Im Hinblick auf Engpasssituationen sieht der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe auch Neuentwicklungen vor, wobei insbesondere die Nachnutzung des Flughafens Tegel hervorzuheben ist.

Flächensicherung
Im Hinblick auf das Bodenpreisgefüge und die Charakteristik der Gebiete sind Einzelhandel und Vergnügungsstätten auf gewerblichen Bauflächen weitestgehend auszuschließen. Die Flächen sind vorrangig für gewerbeflächenaffine Nutzungen zu sichern. Dieser Ausschluss erzeugt zugleich positive Effekte im Sinne der Sicherung der Zentrenstruktur des Stadtentwicklungsplans Zentren.

Flächen für den produktionsgeprägten Bereich
Ein wesentliches Element des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe ist das äEntwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich". Rund zwei Drittel der gesamten gewerblichen Bauflächen (insgesamt 3.013 ha) sind Bestandteil des Konzeptes, dessen Flächen eine besondere Bedeutung für die industriell-gewerbliche Entwicklung der Stadt zugemessen wird. Diese Standorte unterliegen daher dem besonderen Schutz des Konzeptes, das die Nutzungsmöglichkeiten auf den produktionsgeprägten Bereich einschränkt. Der Stadtentwicklungsplan zielt damit zum einen auf die nachhaltige Sicherung der Flächen durch entsprechend restriktives Planungsrecht. Darüber hinaus soll das Entwicklungskonzept zu einer Weiterentwicklung der enthaltenen Standorte beitragen.

Prioritäten der Inanspruchnahme
Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe stellt Prioritäten der Inanspruchnahme dar. Diese Darstellung bezieht sich ausschließlich auf Flächenpotenziale mit einer Größe von über 5 ha, für die eine Baureife noch nicht gegeben ist.
Vorrangige Inanspruchnahme bedeutet, dass für die entsprechenden Flächen eine Baureife kurzfristig zu entwickeln ist. Bei Flächen mit der Kennzeichnung Inanspruchnahme ohne Priorität sind kurzfristige Maßnahmen zur Entwicklung nicht sinnvoll. Die Flächen sind vorrangig als langfristige Entwicklungsreserve anzusehen.
Eine vorrangige Inanspruchnahme gilt z.B. für große Teilflächen des Flughafens Tegel, wobei die Abgrenzung hier als Chiffre zu verstehen ist, für den Clean Tech Business Park in Marzahn-Hellersdorf, den BBI Business Park Berlin in Treptow-Köpenick und den Siemens Technologie Park in Spandau. Eine hohe Priorität wird zudem einer Teilfläche an der Schönerlinder Straße in Pankow sowie acht weiteren Standorten zugemessen.
Als langfristige Reserven, d.h. Entwicklungspotenziale ohne Priorität werden z.B. Heinersdorf im Bezirk Pankow und Grünauer Straße im Bezirk Treptow-Köpenick eingestuft. Einen Sonderfall hierbei bildet der Standort Buchholz-Nord, der ausschließlich für eine Großansiedlung vorgehalten wird. Die Frage des Entwicklungszeitpunkts richtet sich hier ausschließlich nach dem konkreten Bedarf; aktuell besteht hier keine Priorität.

Flächen mit Nutzungsänderung
Für einige gewerbliche Bauflächen wird eine Nutzungsänderung durch ein FNP-änderungsverfahren geprüft. Dies betrifft Flächen, die in Zukunft als gewerbliche Baufläche dargestellt werden, aber auch Flächen, bei denen auf die Darstellung einer gewerblichen Baufläche verzichtet werden soll. Für die Teilflächen des Flughafens Tegel, des ehem. Flughafens Tempelhof und den ehemaligen Betriebsbahnhof Schöneweide wird die Zieldarstellung gewerbliche Baufläche angestrebt. Entsprechende Flächennutzungsplanänderungsverfahren sind eingeleitet.

Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft
Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe stellt in seinem räumlichen Konzept drei Standorte dar, die für die Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft von besonderer Bedeutung sind: Den Technologiepark Adlershof, den Raum um die TU Berlin sowie den Campus Berlin-Buch.

Ausschluss sensibler Nutzungen
Die wirtschaftlich-technische Entwicklung hat dazu geführt, dass die Emissionen produzierender Unternehmen deutlich abgenommen haben und Emissionskonflikte sich im Wesentlichen auf den Bereich Verkehr konzentrieren.
Ungeachtet dieser Entwicklung benötigt ein Teil der Unternehmen auch künftig möglichst große Spielräume, etwa im Hinblick auf einen 24-Stunden-Betrieb, auf die Umsetzung neuer Logistikkonzepte oder die Umstellung von Produktionsverfahren, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Zudem sind Unternehmen mit neuen Vorschriften etwa beim Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß 12. BImSchVO konfrontiert. Entsprechend benötigt Berlin auch Standorte, die sich durch relativ große Entfernungen von Wohnnutzung oder anderen sensiblen Nutzungen auszeichnen und den Unternehmen eine hinreichende Flexibilität bieten.
Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe sieht in diesem Zusammenhang fünf Standorte vor, die entsprechende Rahmenbedingungen bieten und im Hinblick auf diese Anforderungen gesondert entwickelt und gesichert werden sollen: Clean Tech Business Park in Berlin-Marzahn, BBI Businesspark Berlin in Berlin-Treptow, Schönerlinder Straße / Buchholz-Nord in Berlin-Pankow, Flughafen Tegel in Berlin-Tegel und Freiheit in Berlin-Spandau. Insbesondere bei diesen Standorten ist in geeigneten Teilbereichen sicherzustellen, dass bestehende Freiheitsgrade nicht durch heranrückende sensible Nutzungen beeinträchtigt werden. Zudem sind standortinterne Nutzungskonflikte unter Wahrung größtmöglicher Freiheitsgrade zu lösen.

Verbesserung der Verkehrsanbindung
Ein zentraler Aspekt bei den festgestellten Diskrepanzen zwischen den angebotenen und den nachgefragten Qualitäten ist die teilweise nicht optimale verkehrliche Anbindung einzelner Standorte. Besondere Probleme weist in dieser Beziehung der Teilraum Nord-Ost auf, in dem nur wenige Standorte über eine sehr gute Verkehrsanbindung verfügen. Zudem ist die Anbindung an benachbarte Stadträume nicht optimal. Gleichzeitig verfügt dieser Teilraum über die größten Flächenpotenziale in einer breiten Differenzierung. Insofern sind aus wirtschaftspolitischer Sicht verkehrliche Maßnahmen, die die Anbindung des Stadtraums verbessern, von hoher Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Tangentialverbindung Ost (TVO, B 158 Ortsumfahrung Ahrensfelde), die Süd-Ost-Verbindung (SOV) sowie die Verlängerung der A 100.

 

 

Grünberg