Lebensweltlich orientierte Räume (LOR) in Berlin (gültig ab 01.01.2021)
Die „Lebensweltlich orientierten Räume“ (LOR) bilden seit 2006 die räumliche Grundlage für Planung, Prognose und Beobachtung demografischer und sozialer Entwicklungen in Berlin. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung von (sozial-) raumbezogenen Planungen sowie die damit verbundene Bereitstellung kleinräumiger soziostruktureller Daten der amtlichen Statistik durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) bzw. von Fachdaten durch die zuständigen Senatsfachverwaltungen.
Ziel ist die Abbildung lebensweltlicher Homogenität bei gleichzeitiger Wahrung einer Vergleichbarkeit der Planungsraumeinheiten. Bei der Definition und Abgrenzung der Räume stehen homogene Binnenstrukturen im Vordergrund. Das betrifft zum einen bauliche Einheitlichkeit, etwa mit Blick auf die Siedlungstypen. Zum anderen berücksichtigen die LOR auch soziale Homogenität (ähnliche sozioökonomische Strukturen). Dadurch erlangen Datenanalysen und etwaig sichtbare Dynamiken eine höhere Aussagekraft auch mit Blick auf Ursache-Wirkungsbeziehungen.
Die Systematik der LOR mit hierarchisch gegliederten Raumeinheiten ermöglicht eine effiziente und flexible Verwendung für vielfältige Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auf Senats- und Bezirksebene, aber auch für sonstige Belange. Beispielhafte Anwendungsfelder sind die Bevölkerungsprognose für das Land Berlin und die Bezirke, fachliche Entwicklungsplanungen z.B. für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS), Bezirksregionenprofile (BZRP), Wohnungsmarktanalysen, Umweltgerechtigkeitsanalysen etc.
Aufgrund der dynamischen (Einwohner-) Entwicklung Berlins und der umgesetzten und geplanten städtebaulichen Entwicklung neuer Quartiere erfolgte in den Jahren 2019/2020 eine Modifikation der LOR.
Die Systematik der LOR besteht nach der Modifikation aus
Diese räumlichen Ebenen sind hierarchisch gegliedert. In der Regel besteht jeder Prognoseraum aus mehreren Bezirksregionen und diese wiederum aus mehreren Planungsräumen.
Die abgestimmten Änderungen der lebensweltlich orientierten Räume wurden am 08.09.2020 durch den Senat des Landes Berlin beschlossen und sind seit dem 01.01.2021 gültig.