inhaltliche Erläuterungen
 

Spielplatzversorgung in Berlin

Im Kinderspielplatzgesetz ist in § 4 Abs. 1 der Richtwert von 1 m² nutzbarer öffentlicher Spielfläche (Nettofläche) pro Einwohner festgelegt. Bei rd. 3,4 Mio. Einwohnern ergibt sich daraus ein gesamtstädtischer Bedarf von rd. 340 ha öffentlicher Spielfläche (ungefähr 3.000 Spielplätze) für rd. 500.000 Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren.

Der Grad der Spielplatzversorgung wird von der Anzahl der Einwohner und der Größe der vorhandenen und anrechenbaren öffentlichen Spielplatzfläche bestimmt. Er liegt mit einem Bestand von rund 1.850 Spielplätzen und einer anrechenbaren Fläche von fast 200 ha durchschnittlich bei rd. 60 %.

Der vorhandenen und anrechenbaren öffentlichen Spielplatzfläche steht ein Flächenbedarf von rd. 340 ha gegenüber. Daraus errechnet sich ein Versorgungsdefizit hinsichtlich der öffentlichen Spielplatzfläche von rd. 140 ha.

Neben den öffentlichen Spielplätzen gibt es private Spielplätze, die gemäß § 8 Abs. 3 Bauordnung Berlin auf den nicht überbauten Flächen der Grundstücke von Wohngebäuden mit mehr als sechs Wohnungen anzulegen sind. Kann der durch die Bauordnung bestimmte Bedarf an privaten Spielplätzen nicht gedeckt werden, erhöht sich der Bedarf an öffentlichen Spielplätzen gemäß Kinderspielplatzgesetz entsprechend.

Für die Analyse der Spielplatzversorgung wird das Stadtgebiet in Planungsräume und Versorgungseinheiten unterteilt. Je nach vorhandener Versorgungssituation wird jeweils eine von fünf Dringlichkeitsstufen zugewiesen. Unterschieden wird die Versorgung mit öffentlichen sowie öffentlichen und privaten Spielplätzen.

Die weitere Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Spielplatzplanung erfolgt durch die Bezirke anhand eigener Spielplatzpläne. Diese zeigen das Defizit an Spielplätzen im Bezirk auf, bewerten die Versorgungssituation ebenfalls nach der Dringlichkeit und bereiten stufenweise die Neuanlage fehlender Spielplätze planerisch vor.

Ziel der Spielplatzplanung ist es, die auf der Grundlage des Kinderspielplatzgesetzes und der Bauordnung erhobenen Forderungen in Bezug auf die Versorgung mit Spielplätzen zu realisieren.

Nähere Informationen zur Spielplatzversorgung finden Sie auf der Seite:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kinderspielplaetze/de/spielplatzversorgung/index.shtml