Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Die Sanierungskarte stellt die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete nach §142 BauGB (Baugesetzbuch) als Übersicht der einzelnen Gebiete dar.
Rechtsverbindlich sind die Veröffentlichungen im GVBl (Gesetz− und Verordnungsblatt).