Darstellung der in Berlin gelegenen Kleingartenanlagen
In der Datenbank sind mit Ausnahme der Kleingartengruppen der Eisenbahn-Landwirtschaft alle Kleingartenanlagen auf privaten und
landeseigenen Flächen in ihrer Gesamtfläche dargestellt, für die die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes Anwendung finden.
Ein 'Kleingarten' wird im Bundeskleingartengesetz definiert
- als gepachteter Garten, der
- dem Nutzer (Kleingärtner) zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung
von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
- in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen,
Spielflächen und Vereinshäusern zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
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