inhaltliche Erläuterungen |
Begräbnisorte der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Das Bundes-Gräbergesetz verpflichtet die einzelnen Bundesländer, die auf ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft festzustellen und einzurichten sowie zu pflegen und zu erhalten. In Berlin und auf Berliner Friedhöfen im Umland werden auf rd. 170 Begräbnisplätzen etwa 120.000 Gräber mit rd. 150.000 Opfern im Sinne des Gräbergesetzes zu mahnendem Totengedenken erhalten und gepflegt. Das entspricht ca. einem Siebentel aller Opfergräber im gesamten Bundesgebiet. Zu diesen Begräbnisplätzen gehören u.a. auch die drei sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholz, der Britische Soldatenfriedhof Heerstraße oder Gräber auf dem Gelände einzelner Krankenhäuser. Die Mehrzahl der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft befindet sich jedoch in geschlossenen Gräberanlagen auf den vielen landeseigenen und konfessionellen Friedhöfen im gesamten Stadtgebiet. |