inhaltliche Erläuterungen
 

Kleingartenbestand Berlin

In der Karte sind alle Kleingartenanlagen auf privaten und landeseigenen Flächen in ihrer Gesamtfläche dargestellt, für die die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes Anwen-dung finden. Ein ‚Kleingarten‘ wird im Bundeskleingartengesetz definiert

  1. als gepachteter Garten, der
  2. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
  3. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).