Kleingartenbestand Berlin
In der Karte sind alle Kleingartenanlagen auf privaten und landeseigenen Flächen in ihrer Gesamtfläche dargestellt, für die die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes Anwen-dung finden. Ein ‚Kleingarten‘ wird im Bundeskleingartengesetz definiert
- als gepachteter Garten, der
- dem Nutzer (Kleingärtner) zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
- in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
|