Die Karte/Sachdaten enthälten sowohl die auf Grundlage des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Flächen
(Schutzgebiete) als auch die auf Grundlage der EU FFH-Richtlinie sowie EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten
Gebiete (NATURA 2000-Gebiete) im Land Berlin.
Mit der vorliegenden Karte werden erstmals vollständig die Grenzen aktuell und in einer Genauigkeit dargestellt, die
es ermöglicht, bis auf die Ebene der Flurkarte (Maßstab 1:1.000) heranzuzoomen. Vorlage für die Grenzziehung
waren zum einen die Originalkarten zur jeweiligen Rechtsverordnung nach dem Berliner Naturschutzgesetz, die Texte
dieser Verordnungen, die digitalen Rasterdaten der K5 des Landes Berlin sowie die digitalen Vektordaten der
Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) des Landes Berlin.
Die rechtsverbindlich amtliche Karte der jeweiligen Schutzgebietsverordnung kann bei der örtlich zuständigen unteren
Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirksamt oder bei der Obersten Behörde für Naturschutz und
Landschaftspflege (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I) eingesehen werden.
In der Karte und in den Sachdaten werden folgende Schutzgebietskategorien dargestellt:
- Naturschutzgebiete (NSG),
- Landschaftsschutzgebiete (LSG),
- Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB),
- Naturdenkmale (ND) in flächiger Ausdehnung
- der Berliner Anteil, des mit dem Land Brandenburg gemeinsam ausgewiesenen Naturparks.
- Gebiete gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (SPA - Special Protected Area)
- Gebiete gemäß "Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie"
Die Naturdenkmal-Objekte Bäume und Findlinge sind nicht enthalten.
Die Ausweisung von Schutzgebieten ist ein Instrument eines vorsorgenden und planmäßigen Naturschutzes. Die
Bewahrung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der unter Schutz gestellten Freiräume wird auch langfristig die
Erholungsmöglichkeiten für die Bevölkerung sichern, die Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen werden
dauerhaft erhalten. Mit einer Unterschutzstellung wird gleichzeitig eine dauerhafte und umweltverträgliche Form der
Landnutzung angestrebt. Darüber hinaus dient der Schutz wertvoller Teile unserer natürlichen Umwelt auch dazu,
regionalplanerische Erfordernisse umzusetzen und die "grünen" bauleitplanerischen Darstellungen des Berliner
Flächennutzungsplans rechtlich gesichert. Die Bereiche von Natur und Landschaft werden auf ihre
Schutzbedürftigkeit und die Notwendigkeit eines gesetzlichen Schutzes hin überprüft und dann ggf. entsprechend §18
ff des Berliner Naturschutzgesetzes durch eine Rechtsverordnung ausgewiesen.
Mit "NATURA2000" soll EU-weit ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete aufgebaut
werden. Dieses kohärente ökologische Schutzgebietssystem verbindet die besonderen Schutzgebiete welche nach
der EU-Vogelschutzrichtlinie (SPA - Special Protected Area) und nach der sog. "Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie"
ausgewiesen wurden. Gemäß Art. 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten (in Deutschland wegen der
föderativen Struktur die Bundesländer) verpflichtet, nach naturschutz-fachlichen Kriterien Gebiete auszuwählen und
der Europäischen Kommission für die Bildung des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems NATURA2000 zu
melden. Dabei sind nicht nur das Vorhandensein bestimmter Lebensraumtypen oder das Vorkommen bestimmter
Arten (Anhang 1 + 2 der FFH-Richtlinie, Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie) sondern auch die Erfüllung spezieller, in
den Richtlinien genau definierten Kriterien entscheidend. Die Meldung der Obersten Naturschutzbehörde des Landes
Berlin umfasst aktuell 15 FFH- und 5 Vogelschutzgebiete. Einige Flächen sind sowohl nach FFH- als auch nach der
Vogelschutzrichtlinie, andere (Teil-)Flächen nur nach einer der beiden Richtlinien gemeldet.
Die Gesamtfläche der Natura2000-Gebiete beträgt genau 6.326,44 ha, das entspricht 7,10 % der Landesfläche . Die
15 FFH-Gebiete sind in der Summe ca. 5.471 ha groß (6,18 % der Landesfläche) und die 5 SPA-Gebiete sind ca.
4980 ha groß (5,63 % der Landesfläche).