inhaltliche Erläuterungen |
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Erhaltungsbereiche Gasbeleuchtung Die Festlegung zu den Erhaltungsbereichen erfolgte Ende 2003 auf der Grundlage eines Vorschlages des Landesdenkmalamtes (LDA). In den Bereichen sollen die Gasaufsatz-, die Gashänge- und die Gasmodellleuchten gasbetrieben erhalten bleiben. Für die Gasreihenleuchten wurde die Festlegung bereits in 2012 getroffen. Diese Leuchten werden auch in den markierten Bereichen mit Ausnahme von 244 Standorten umgerüstet |