inhaltliche Erläuterungen
 

Erhaltungsbereiche Gasbeleuchtung

Die Festlegung zu den Erhaltungsbereichen erfolgte Ende 2003 auf der Grundlage eines Vorschlages des Landesdenkmalamtes (LDA).

In den Bereichen sollen die Gasaufsatz-, die Gashänge- und die Gasmodellleuchten gasbetrieben erhalten bleiben.

Für die Gasreihenleuchten wurde die Festlegung bereits in 2012 getroffen. Diese Leuchten werden auch in den markierten Bereichen mit Ausnahme von 244 Standorten umgerüstet