inhaltliche Erläuterungen
 

Flächennutzungsplan Berlin

Was ist der FNP, was stellt er dar?
Der Flächennutzungsplan (FNP) als parlamentarisch legitimiertes, integrales Planungsinstrument schafft die räumlichen Voraussetzungen für die langfristige Daseinsvorsorge im gesamten Stadtgebiet Berlins. Er bildet damit gleichzeitig die strategische Grundlage für Nutzungsentscheidungen und die räumliche Investitionssteuerung. Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar. In Berlin enthält der FNP auch regionalplanerisch bedeutsame Darstellungen. Es werden grundsätzlich nur Flächennutzungen mit einer Größe von mehr als 3 ha dargestellt.

Wesentliche Inhalte der Planzeichnung sind: die Abgrenzung von bebauten und unbebauten Flächen; die Gliederung der Wohnbauflächen nach baulicher Dichte; die Lage der gemischten, gewerblichen und Sonderbauflächen; Standorte und Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs und der Ver- und Entsorgung (soweit von übergeordneter Bedeutung bzw. größer 3 ha); die wichtigsten Verkehrstrassen und die Gliederung der Freiflächen in Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen.

Woraus besteht der FNP ?
Der 1994 beschlossene Flächennutzungsplan wurde inzwischen durch Änderungsverfahren überarbeitet und 2009 neu bekannt gemacht; er besteht jetzt aus:

  • der Planzeichnung (Stand Neubekanntmachung Januar 2009) und
  • den Änderungsblättern zu den nach der Neubekanntmachung beschlossenen/wirksamen FNP-Änderungen
Bestandteil des FNP sind zudem textliche Darstellungen (Aufdruck auf der Planzeichnung).

Dem FNP ist ein Erläuterungsbericht beigefügt (Stand 1994).

Die Planzeichnung selbst wird erst wieder nach einer größeren Anzahl von Änderungen neu gedruckt und bekannt gemacht.

Wann wird der FNP geändert?
Der FNP Berlin ist ständig aktuell zu halten. Dadurch erfüllt er auch langfristig seine stadtentwicklungspolitische und strategische Schnittstellenfunktion als Entscheidungsinstrument. Die hierzu erforderlichen Änderungen des FNP erfolgen vor dem Hintergrund der Bewertung gesamtstädtischer und örtlicher Rahmenbedingungen, der Berücksichtigung aktueller Verschiebungen einzelner thematischer Zielansätze und der Weiterentwicklung teilräumlicher Planungsziele.

Wen bindet der FNP?
Der FNP ist für die bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden und "Träger öffentlicher Belange" bindend; es besteht Anpassungspflicht gemäß § 7 BauGB. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung.