Inhaltliche Erläuterungen

Eigentumskonzentration Berlin 2022 - Städtische Wohnungsbaugesellschaften

Vor dem Hintergrund der Intransparenz der Eigentümerlandschaft auf dem Berliner Wohnungsmarkt wurde in SenSW 2021 eine Untersuchung des Berliner Liegenschaftskatasters angeregt. Verlässliche Aussagen zur Eigentümerschaft können bisher nur zum Anteil der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft und der Genossenschaften getroffen werden. Es wird ein allgemeines Interesse gesehen, aus einem Blickwinkel der Wohnungsmarktbeobachtung heraus, dieses Feld aufzuhellen und herauszufinden, wie hoch u.a. der Anteil von natürlichen Personen, Personengesellschaften, institutionellen Anlegern bzw. ausländischen EigentümerInnen ist. Je nach räumlicher Betrachtungstiefe (Bezirk, Gesamtstadt, LOR) ließen sich daraus auch wohnungspolitische Strategien für Teilbereiche unserer Stadt ableiten. Auch wären mit Blick auf ein mögliches Aufwertungspotential wichtige Erkenntnisse in Vorbereitung von sozialen oder städtebaulichen Erhaltungsverordnungen zu erwarten.
Die Auswertung von 2021 wurde im November 2022 mit aktualisierten Daten aus dem Liegenschaftskataster (Stand Oktober 2022) durch die Abteilung III erstellt und von der Abteilung IV aufbereitet.

Folgende Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei der Interpretation der Daten sind jedoch zu beachten.

Die Verteilung von Grund- und Boden im Eigentum der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist generell als ungleichmäßig verteilt anzusehen. In 23 Planungsräumen verfügen die Städtischen WBG über einen Anteil von mehr als 60% an Grund- und Boden. In der überwiegenden Mehrzahl der Planungsräume beträgt der Anteil an Grund- und Boden unter 10% (336 Planungsräume). Die Planungsräume mit den höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:

Bei den Planungsräumen mit dem höchsten Anteil handelt es ausschließlich um Großwohnsiedlungen in der Hand der Städtischen WBG, verteilt über die gesamte Stadt. Bei den Planungsräumen mit dem geringsten Anteil handelt es sich um Einfamilienhausgebiete bzw. Gebiete mit aufgelockerter Bebauung, in denen die Städtischen WBG keine Rolle spielen.