Inhaltliche Erläuterungen

Eigentumskonzentration Berlin 2022 - Juristische Personen (des privaten Rechts)

Vor dem Hintergrund der Intransparenz der Eigentümerlandschaft auf dem Berliner Wohnungsmarkt wurde in SenSW 2021 eine Untersuchung des Berliner Liegenschaftskatasters angeregt. Verlässliche Aussagen zur Eigentümerschaft können bisher nur zum Anteil der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft und der Genossenschaften getroffen werden. Es wird ein allgemeines Interesse gesehen, aus einem Blickwinkel der Wohnungsmarktbeobachtung heraus, dieses Feld aufzuhellen und herauszufinden, wie hoch u.a. der Anteil von natürlichen Personen, Personengesellschaften, institutionellen Anlegern bzw. ausländischen EigentümerInnen ist. Je nach räumlicher Betrachtungstiefe (Bezirk, Gesamtstadt, LOR) ließen sich daraus auch wohnungspolitische Strategien für Teilbereiche unserer Stadt ableiten. Auch wären mit Blick auf ein mögliches Aufwertungspotential wichtige Erkenntnisse in Vorbereitung von sozialen oder städtebaulichen Erhaltungsverordnungen zu erwarten.
Die Auswertung von 2021 wurde im November 2022 mit aktualisierten Daten aus dem Liegenschaftskataster (Stand Oktober 2022) durch die Abteilung III erstellt und von der Abteilung IV aufbereitet.

Folgende Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei der Interpretation der Daten sind jedoch zu beachten.

In ungefähr einem Drittel der Planungsräume (33,1%, 178 Planungsräume) besitzen juristische Personen (inkl. Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften) mehr als 50% des Grund- und Bodens, in 49 Planungsräumen sogar mehr als 80%. Die Planungsräume mit den höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:

Bei den Planungsräumen mit dem höchsten Anteil handelt es sich um Gebiete am Stadtrand mit Siedlungen der 20/30er Jahre sowie Neubausiedlungen in industrieller Fertigbauweise in der Hand einer juristischen Person. Bei den Planungsräumen mit den höchsten Anteilen sind zwischen 80% bis 100% der Flächen in der Hand von gemeinwohlorientierten Vermieterinnen und Vermietern. Bei den Planungsräumen mit dem geringsten Anteil handelt es sich um Einfamilienhausgebiete bzw. Gebiete mit aufgelockerter Bebauung.