Inhaltliche Erläuterungen

Eigentumskonzentration Berlin 2022 – Juristische Personen (des privaten Rechts) ohne Städtische Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften

Vor dem Hintergrund der Intransparenz der Eigentümerlandschaft auf dem Berliner Wohnungsmarkt wurde in SenSW in 2021 eine Untersuchung des Berliner Liegenschaftskatasters angeregt. Verlässliche Aussagen zur Eigentümerschaft können bisher nur zum Anteil der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft und der Genossenschaften getroffen werden. Es wird ein allgemeines Interesse gesehen, aus einem Blickwinkel der Wohnungsmarktbeobachtung heraus, dieses Feld aufzuhellen und herauszufinden, wie hoch u.a. der Anteil von natürlichen Personen, Personengesellschaften, institutionellen Anlegern bzw. ausländischen EigentümerInnen ist. Je nach räumlicher Betrachtungstiefe (Bezirk, Gesamtstadt, LOR) ließen sich daraus auch wohnungspolitische Strategien für Teilbereiche unserer Stadt ableiten. Auch wären mit Blick auf ein mögliches Aufwertungspotential wichtige Erkenntnisse in Vorbereitung von sozialen oder städtebaulichen Erhaltungsverordnungen zu erwarten.
Die Auswertung von 2021 wurde im November 2022 mit aktualisierten Daten aus dem Liegenschaftskataster (Stand Oktober 2022) durch die Abteilung III erstellt und von der Abteilung IV aufbereitet.

Folgende Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei der Interpretation der Daten sind jedoch zu beachten.

Die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die Genossenschaften sind in der Rechtsform einer juristischen Person organisiert. Um bessere Aussagen über die Verteilung von Grund und Boden von sonstigen juristischen Personen zu erhalten, wird in der 2022er Auswertung eine Auswertung der Kategorie "Juristische Personen (des privaten Rechts) ohne Städtische Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften" aufgenommen.

In 26 Planungsräumen besitzen juristische Personen (ohne Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften) mehr als 50% des Grund- und Bodens, in keinem Planungsraum jedoch mehr als 80% Die Planungsräume mit den höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:

Bei den Planungsräumen mit den höchsten Anteilen handelt es sich um Gebiete verteilt über die gesamte Stadt.
Bei den Planungsräumen mit dem geringsten Anteil handelt es sich um Einfamilienhausgebiete bzw. Gebiete mit aufgelockerter Bebauung.