Eigentumskonzentration Berlin 2021 - Gemeinwohlorientierte EigentümerInnen
Vor dem Hintergrund der Intransparenz der Eigentümerlandschaft auf dem Berliner Wohnungsmarkt wurde in SenSW eine Untersuchung des Berliner Liegenschaftskatasters angeregt. Verlässliche Aussagen zur Eigentümerschaft können bisher nur zum Anteil der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft und der Genossenschaften getroffen werden. Es wird ein allgemeines Interesse gesehen, aus einem Blickwinkel der Wohnungsmarktbeobachtung heraus, dieses Feld aufzuhellen und herauszufinden, wie hoch u.a. der Anteil von natürlichen Personen, Personengesellschaften, institutionellen Anlegern bzw. ausländischen EigentümerInnen ist. Je nach räumlicher Betrachtungstiefe (Bezirk, Gesamtstadt, LOR) ließen sich daraus auch wohnungspolitische Strategien für Teilbereiche unserer Stadt ableiten. Auch wären mit Blick auf ein mögliches Aufwertungspotential wichtige Erkenntnisse in Vorbereitung von sozialen oder städtebaulichen Erhaltungsverordnungen zu erwarten.
Folgende Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei der Interpretation der Daten sind jedoch zu beachten.
Neben Städtischen WBG, Genossenschaften wurden die Eigentümerarten „Kirche“, „Bund“, „Anderes Bundesland“ und „Land Berlin“ in die Kategorie „Gemeinwohlorientierte EigentümerInnen“ einbezogen. In 54 Planungsräumen verfügen die gemeinwohlorientierten EigentümerInnen über einen Anteil von mehr als 60% an Grund- und Boden. In 97 Planungsräumen über einen Anteil von mehr als 40%. In der überwiegenden Mehrzahl der Planungsräume beträgt der Anteil an Grund- und Boden jedoch unter 40%. Die Planungsräume mit den höchsten bzw. niedrigsten Anteil lauten wie folgt:
Bei den Planungsräumen mit dem höchsten Anteil handelt es ausschließlich um Siedlungen der 20/30er Jahre sowie Neubausiedlungen in industrieller Fertigbauweise, verteilt über die gesamte Stadt. Bei den Planungsräumen mit dem geringsten Anteil handelt es sich um Einfamilienhausgebiete bzw. Gebiete mit aufgelockerter Bebauung.