Inhaltliche Erläuterungen
 

Geologische Bohrdaten

In der Bohrpunktkarte von Berlin sind die Ergebnisse von nahezu 160.000 Bohrungen dargestellt. Die Bohrergebnisse stammen aus 150 Jahren geologischer Erkundung. Die tiefste Bohrung erreicht über 4 000 Meter Tiefe. Der größte Teil wird jedoch durch Bohrungen hydrogeologischer und geotechnischer Erkundungen gestellt, die meist eine Tiefe von weniger als 100 Meter erreichen. In jüngster Zeit werden auch viele Bohrungen bis max. 100 m zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie abgeteuft.
Bohrungen sind nach dem Lagerstättengesetz beim jeweiligen geologischen Landesamt und nach dem Bundesberggesetz ab einer Teufe von mehr als 100 m bei der zuständigen Bergbehörde anzeigepflichtig. Daneben unterliegen sie der Anzeigepflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Seit den 1980er Jahren erfolgte eine Digitalisierung der analogen Angaben der Bohrpunkte zur Lage und Tiefe, den sog. Stamm- und Titeldaten sowie eine Codierung der geologischen Schichtenbeschreibungen.
Die Bohrdaten werden aktuell im GeODin-Format zentral in einer Datenbank verwaltet. Die Standardisierung für die Beschreibung und Dokumentation der Bohrungsdaten basiert auf dem Symbolschlüssel Geologie (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, 6. Auflage). Die logische Strukturierung der Daten ist im Aufschlusstyp SEP3 definiert, der sich auch zur Implementierung in die Datenerfassungs-Software verschiedener Hersteller eignet.

Die in der Karte dargestellten Bohrungen sind nach Tiefenklassen farbig unterschieden. In den Stammdaten der Bohrungen werden Lage, Höhe, Bohrtiefe etc. beschrieben und die dazugehörigen Schichtdaten in einer Profilsäule dargestellt. Je nach Güte und Umfang der eingegangenen Daten sind hier Angaben zur Stratigrafie, Petrografie, Genese, Farbe und zum Grundwasserstand zu finden.
Bohrungen, die den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen, sind nicht freigegeben. Ergebnisse darüber kann man nur über die Senatsverwaltung oder zum Teil auch über die Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit Zustimmung des Eigentümers erhalten.