Geplante Bodennutzung im INSPIRE-Datenmodell (Vorkaufsrechtsverordnungen)
Im Datenmodell Bodennutzung können die existierende und geplante Bodennutzung abgebildet werden. Die geplante Bodennutzung wird durch von Planungsbehörden aufgestellte räumliche Pläne abgebildet, die die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten des Bodens darstellen. In Berlin werden die Vorkaufsrechtsverordnungen im INSPIRE-Datenmodell wie folgt modelliert. Es wird pro Vorkaufsrechtsverordnung ein räumlicher Plan festgelegt, der zusätzlich eine ergänzende Angabe bzw. Beschränkung hinsichtlich der Nutzung erhält. In Berlin werden die Vorkaufsrechtsverordnungen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Regel in Verbingung mit Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen erlassen.