Inhaltliche Erläuterungen

Geplante Bodennutzung im INSPIRE-Datenmodell (Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg)

Im Datenmodell Bodennutzung können die existierende und geplante Bodennutzung abgebildet werden. Die geplante Bodennutzung wird durch von Planungsbehörden aufgestellte räumliche Pläne abgebildet, die die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten des Bodens darstellen. In der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird der Landesentwicklungsplan im INSPIRE-Datenmodell wie folgt modelliert. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29. April 2019 (Land Berlin: GVBl. S.294; Land Brandenburg: GVBl. II - 2019, Nr. 35) ist ein Raumordnungsplan für den Gesamtraum der beiden Länder Berlin und Brandenburg. Er enthält Festlegungen als raumordnerische Ziele (Z) und Grundsätze(G) zur gesamträumlichen Entwicklung der Hauptstadtregion. Die hier dargestellte Festlegungskarte enthält die zeichnerischen Festlegungen zu raumordnerischen Zielen (Z) des LEP HR und nachrichtliche Übernahmen der Hauptstadtregion.

Die Zentralen Orte mit den Stufen Metropole, Oberzentren und Mittelzentren bzw. Mittelzentren in Funktionsteilung dienen der Konzentration der übergemeindlich wirkenden Angebote der Daseinsvorsorge, sie sind als Punktsymbole dargestellt (Z 3.4, Z 3.5, Z 3.6). Der Gestaltungsraum Siedlung ist als Punkteraster dargestellt, er umfasst den Siedlungsstern in Berlin und im Berliner Umland und bildet hier den räumlichen Schwerpunkt für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung (Z 5.6). Der Freiraumverbund, der räumlich und in seiner Funktionsfähigkeit zu sichern ist, ist als Balkenschraffur dargestellt (Z 6.2). Die Planungszone Siedlungsbeschränkung gemäß Landesentwicklungsplan Flughafenstandortsicherung (LEP FS) ist nachrichtlich in die Karte übernommen.

Der LEP HR ist am 01.07.2019 in Kraft getreten.

Datengrundlage ist das DLM 250 und für die Siedlungstopographie das Basis-DLM. Der Arbeitsmaßstab ist 1:300.000.

Nutzungsbedingungen

Die Festlegungen Z 5.6 und Z 6.2 sind zeichnerisch maßstabsgerecht gebietsscharf abgegrenzt. Im Rahmen des maßstabsbedingten Abstraktionsgrades der zeichnerischen Festlegung ist ihre räumliche Bestimmtheit vollständig gegeben. Die mit dem Fehlen einer äußeren Abgrenzung der Signaturen verbundene Unschärfe der äußeren Gebietsabgrenzung der Raumordnungsgebiete ist der landesplanerischen Maßstabsebene angemessen. Für die Beurteilung von Planungen ist daher ausschließlich die landesplanerische Maßstabsebene von 1:300.000 zugrunde zu legen.

Bei Nutzung in Karten ist die folgende Datenquelle anzugeben: Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg