Inhaltliche Erläuterungen

Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren 2030: Fachmarktagglomerationen und Fachmarktstandorte

Fachmärkte sind Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (z.B. Möbel- und Einrichtungsmärkte, Bau- und Gartenmarktbetriebe). Sie sollen in Berlin vorrangig in städtischen Zentren (vgl. Karte "Zentrenhierarchie" im StEP Zentren 2030), in ausgewiesenen Fachmarkagglomerationen und an übergeordneten und bezirklichen Fachmarktstandorten angesiedelt werden.
Fachmarktagglomerationen sind gesamtstädtisch relevante Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten, die aufgrund ihrer Größe (mehr als 15.000 qm Gesamtverkaufsfläche) eine stadtstrukturelle Wirkung (z.B. Zentrenstruktur, Verkehr, Stadtbild) entfalten können.
Bezirkliche Fachmarktstandorte mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten und bis zu 8.000 qm Gesamtverkaufsfläche führen in der Regel nicht zu städtebaulich relevanten Beeinträchtigungen der städtischen Zentren Berlins. Sie werden auf Ebene der bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzepten festgelegt. Auch größere, übergeordnete Fachmarktstandorte (größere Einzelbetriebe od. Standortbereiche) werden auf dieser Ebene festgelegt, machen aber eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu gesamtstädtischen Auswirkungen erforderlich.