StEP Wirtschaft 2030: Konzeptplan Planungsziele
Der Konzeptplan Planungsziele stellt die Kulisse der gewerblichen Bauflächen des FNP mit ihren geplanten Veränderungen dar. Er enthält die EpB-Gebiete und Aussagen zur Nutzungsmischung in der Innenstadt. Gekennzeichnet sind ferner Standorte, in denen auch störende industrielle Nutzungen gesichert werden sollen, und Standorte von gesamtstädtischer Bedeutung, die es zu aktivieren gilt.
Gewerbliche Bauflächen aktiv sichern und entwickeln
Berlins gewerbliche Bauflächen bieten gute Voraussetzungen für die Zukunft des Wirtschafts- und Industriestandorts.
Zur Erinnerung: Es gibt rund 4.450 Hektar gewerbliche Bauflächen. Dazu kommen viele Gewerbeflächen in Mischgebieten, rund 350 Hektar
an Sonderbauflächen mit gewerblichem Charakter und rund 440 Hektar Ver- und Entsorgungsflächen mit gewerblichem Charakter.
Diese gewerbliche Bauflächenkulisse des FNP aktiv zu sichern und zu entwickeln, steht im Mittelpunkt des Konzepts. Das Planungsrecht spielt dafür
eine tragende Rolle. Bestehende und potenzielle Gewerbenutzungen zu sichern, heißt für die Planung, das Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen
zu verhindern und so darauf zu achten, dass die vorhandenen gewerblichen Nutzungen nicht eingeschränkt werden.
Wichtigstes Instrument dafür ist ein Bebauungsplan. Im Bebauungsplanverfahren wird die Nutzungsart (Gewerbegebiet, Industriegebiet und so weiter)
bestimmt, und es werden Abwägungsbelange wie Lärmimmissionen, Erschütterungen, Umwelt und Verkehr gutachterlich geklärt. Aus städtebaulichen Gründen
können in einem Bebauungsplan Nutzungen wie Einzelhandel oder Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden, die auch Einfluss auf den Bodenpreis haben.
Viele Bezirke haben solche Festsetzungen in Bebauungsplänen getroffen. Neben dem Bebauungsplan können weitere Maßnahmen zur Sicherung gewerblicher
Bauflächen beitragen:
Der StEP Wirtschaft 2030 setzt den konzeptionellen Rahmen, den die Bezirke durch bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte konkretisieren und umzusetzen, indem sie Planungsrecht schaffen. Wichtig ist, dass dabei divergierende Nutzungsanforderungen in einem strukturierten, kriterienbasierten Verfahren abgewogen werden.
Beabsichtigte Nutzungsänderungen
Das Wachstum und die dynamische Entwicklung der Stadt führen an einigen Standorten dazu, dass die Verwaltung beabsichtigt, die im FNP dargestellte
Nutzung zu ändern. Nach Vorprüfung erfolgt die Abwägung über die Nutzungsentscheidung in FNP-Änderungsverfahren oder - bei Bebauungsplänen der
Innenentwicklung - über eine Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung.
Vor allem bedingt die gesamtstädtische Aufgabe, für die wachsende Bevölkerung mehr Wohnungen schaffen zu müssen, dass nach sorgsamer Abwägung
beabsichtigt ist, auf einige gewerbliche Bauflächen zu verzichten.
Im Blankenburger Süden laufen derzeit vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (nach § 165 (4) BauGB).
Im Rahmen dessen findet ein Verfahren statt, das die Nutzungsstrukturen im Untersuchungsgebiet neu organisiert. Ziel ist es, 40 der ehemals
70 Hektar gewerbliche Baufläche zu sichern.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen sich die Nutzung hin zur gewerblichen Baufläche ändern soll. Dazu zählen beispielsweise zwei Flächen
im Bezirk Pankow: die Fläche Buch V – ehemaliges Regierungskrankenhaus und eine Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow.
In der Summe sind dennoch verstärkt Maßnahmen erforderlich, um zusätzliche Flächen für gewerbliche Nutzungen zu gewinnen.
Gesamtstädtisch bedeutsame Standorte aktivieren
Der Standort Berlin TXL - The Urban Tech Republic in Tegel, der CleanTech Businesspark Berlin (EpB-Gebiet Marzahn-Nord), der Business Park
Berlin (EpB-Gebiet Bohnsdorf) und der Standort Schönerlinde/Buchholz-Nord in Pankow (EpB-Gebiete Schönerlinder Straße und Buchholz-Nord)
ragen als Flächenpotenziale heraus. Ihre Entwicklung hat durch ihre Größe und Lage gesamtstädtische Bedeutung. Berlin TXL bietet rund 140 Hektar
gewerbliche Potenzialfläche; in Schönerlinde/Buchholz-Nord sind noch 176 Hektar, im CleanTech Businesspark Berlin-Marzahn noch rund 64 Hektar
und im Business Park Berlin rund 78 Hektar verfügbar. Die Planungsstände zur Vorbereitung und Aktivierung der Standorte unterscheiden sich:
Gewerbe- und Industrieflächen sichern und entwickeln
Um den Industriestandort zu sichern, müssen preiswerte Flächen für produzierendes Gewerbe erhalten bleiben. Mit dem Entwicklungskonzept für den
produktionsgeprägten Bereich verfolgt Berlin das Ziel, in dieser Kulisse die Nutzungsmöglichkeiten zu beschränken, um die Bodenpreise zu dämpfen
und so Flächen für stark preissensible Produktionszweige zu sichern. Das schließt auch emittierendes Gewerbe ein. Das Konzept ist nicht nur ein
Bekenntnis zum Erhalt solcher Nutzungen. Es soll auch ihre Weiterentwicklung unterstützen. Auf diese Weise sollen bestehende Betriebe geschützt
werden. Außerdem trägt es zur notwendigen Flächenvorsorge bei. Der bewährte Ansatz wird deshalb fortgeführt.
Im Konzeptplan sind die EpB-Gebiete flächenscharf abgebildet. Sie umfassen rund 3.000 Hektar gewerblicher Baufläche. Gesondert gekennzeichnet sind
Flächen, auf denen explizit ein Anteil industrieller Nutzung zu sichern ist. Diese Flächen liegen über alle Stadträume verteilt an den Standorten:
Auf diesen Flächen soll es keine Nutzungsbeschränkungen für Unternehmen geben.. In Bebauungsplänen ist also sicherzustellen, dass auch störende
Nutzungen zulässig sind. Dazu gehören Industriegebiete (in Bebauungsplänen mit GI bezeichnet), Produktionsanlagen, die rund um die Uhr und an
allen Tagen in Betrieb sein dürfen (24/7), und Lager und Betriebsstätten, die der Seveso-III-Richtlinie unterliegen, einer EU-Richtlinie, die
den Umgang mit gefährlichen Stoffen regelt, um Unfälle zu verhüten.
Räumliche Trennung soll Nutzungskonflikte vermeiden. Dazu müssen schutzbedürftige Nutzungen in der Nachbarschaft solcher Flächen ausgeschlossen
und, wo das nicht möglich ist, Nutzungsbeschränkungen für die gewerblichen Betriebe vermieden werden. Die Planung muss also dem Heranrücken von
Wohnbebauung, sozialer Infrastruktur und weiteren schutzbedürftigen Nutzungen entgegenwirken.
Innerstädtisches Gewerbe sichern
Das Wachstum der Stadt und der wirtschaftliche Strukturwandel können mittelbar dazu führen, dass sich Nutzungen entmischen oder neue,
veränderte Formen des Nutzungsmixes entstehen. Um die Gefahr zu verringern, dass produzierendes Kleingewerbe, wie das Handwerk oder die
Kunstproduktion verdrängt wird, ist eine stärkere Steuerung notwendig. Die Nutzungsmischung zu erhalten, bedarf sorgsamer Planung und
Steuerung und verlangt ein zielgenaues Instrumentarium.
Als Instrumente eignen sich vor allem: