Inhaltliche Erläuterungen

Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft 2030: Konzeptplan Handlungsansätze

Der Konzeptplan Handlungsansätze illustriert die Umsetzung. Grundlage sind die Flächenkulissen des FNP zu gewerblichen Bauflächen, Bauflächen mit gewerblichem Charakter und gemischten Bauflächen in der Innenstadt und am S-Bahnring. Die Handlungsansätze beziehen sich erstens auf die Aktivierbarkeit. Zweitens werden mit Neuentwicklung, Verdichtung, Revitalisierung standortbezogene Handlungsansätze dargestellt. Und drittens werden Handlungsansätze genereller Natur aufgelistet, die sich schwer verorten lassen.

Flächenpotenziale aktivieren
Die Analyse hat gezeigt: Es gibt zwar ausreichend Flächenpotenziale, allerdings sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um sie zu aktivieren und so das Potenzial zu heben.
Der Konzeptplan Handlungsansätze zeigt alle zu aktivierenden Potenzialflächen der gewerblichen Bauflächenkulisse, kategorisiert sie nach Zeithorizonten und benennt Maßnahmen im Planungsrecht und in der Erschließung, die für eine Aktivierung nötig sind. Nicht dargestellt sind Flächen unter drei Hektar.
Kurzfristig aktivierbare, also baureife und erschlossene Flächen über drei Hektar finden sich vorwiegend im Nordosten (unter anderem Marzahn-Nord) und Südosten (wie Gleislinse und Bohnsdorf im Bezirk Treptow-Köpenick). Für diese Flächen besteht entweder Baurecht nach § 34 BauGB oder es liegt ein Bebauungsplan mit Festsetzungen für gewerbliche Nutzungen vor. Hier müssen alle Wege genutzt werden, Hemmnisse der Aktivierung zu überwinden und eine schnellere Inanspruchnahme dieser Flächen zu ermöglichen - auch wenn das, wie in Fällen, in denen Flächen aus bodenspekulativen Gründen zurückgehalten werden, durch die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand allein nicht zu bewerkstelligen sein wird.
Schritte, die eine kurzfristige Aktivierung unterstützen, sind vor allem:

Mittelfristig aktivierbar sind rund 170 Hektar Potenzialflächen. Sie liegen in fast allen Stadträumen. Diese Flächen sind nicht baureif, ihre Entwicklung wird jedoch aktiv betrieben: in einem Bebauungsplanverfahren und/oder durch Ertüchtigung der Fläche.
In diesen Fällen gilt es, die laufenden Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, damit für Eigentümer und Eigentümerinnen wie auch für alle, die an einer Nutzung interessiert sind, Planungssicherheit entsteht und sie schnellstmöglich eine Baugenehmigung erlangen können. Diese Aufgabe obliegt den Bezirken oder - wenn bei außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung die Planungshoheit beim Land liegt - der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Wird die Fläche durch Ertüchtigung vorbereitet, sind die dafür notwendigen Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Langfristig aktivierbare Flächenpotenziale machen mehr als die Hälfte des gewerblichen Flächenpotenzials aus. Es sind nicht baureife Flächen, die aktiviert werden müssen, indem Planungsrecht geschaffen wird. Oft sind zudem Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Solche Flächen liegen vor allem in den Bezirken Pankow und Treptow-Köpenick, daneben aber auch in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Spandau und Reinickendorf. Voraussetzung, um eine solche Fläche zu aktivieren, ist ein Bebauungsplan. Vor dem Hintergrund der erhöhten Flächennachfrage in Berlin ist eine Angebotsplanung geboten. Der Schlüssel zur Aktivierung ist daher, die Bebauungsplanverfahren rasch einzuleiten und abzuschließen. Planungsrecht muss vordringlich für Schönerlinde/Buchholz-Nord in Pankow geschaffen werden. Für Berlin TXL - The Urban Tech Republic befinden sich bereits Bebauungspläne im Verfahren. Der Standort ist dennoch als langfristiges Potenzial eingestuft, weil die Erschließungsmaßnahmen erst nach Ende des Flugbetriebs beginnen können.
Um die landeseigenen Flächenpotenziale zu aktivieren, prüft der Senat, eine Gewerbegrundstücksentwicklungsgesellschaft zu gründen. Sie soll - unter Maßgabe der Wirtschaftsförderung - die erforderlichen Management- und Steuerungsaufgaben für das Land Berlin übernehmen.

Standortbezogene Handlungsansätze
Drei weitere Handlungsansätze spielen für die Entwicklung der Berliner Wirtschaftsflächen eine wichtige Rolle:

Im Plan sind sie der Übersichtlichkeit halber den EpB-Gebieten zugeordnet. Sie sind aber auch für einige andere Standorte relevant.

Neuentwicklung
Neuentwicklungen sind nötig, wenn ein bislang unbebautes Gebiet oder größere Teile davon (ab zehn Hektar) gänzlich neu zu entwickeln und zu erschließen sind, oder wenn bebaute Flächen, deren Nutzung aufgegeben wurde, neu erschlossen werden müssen, um sie zu entwickeln.

Neu zu entwickelnde Flächen liegen vor allem in den Stadträumen Nordost (nahezu das gesamte EpB-Gebiet 40: Buchholz-Nord) und Südost (zum Beispiel die Gleislinse als größere Teilfläche des EpB-Gebiets 27: Johannisthal). In den Stadträumen Südwest und Nordwest existieren an den Standorten Staaken und Motzener Straße zwei größere Teilflächen von EpB-Gebieten, die neu zu entwickeln sind. Schließlich zählt auch der umzunutzende Flughafen Tegel zu den Gebieten, die neu als gewerbliche Baufläche zu entwickeln sind.

Neuentwicklung mit herausgehobener Bedeutung: Buchholz-Nord
Weil sich die Nachnutzung des Flughafens Tegel verzögert hat, kommt dem Standort Buchholz-Nord heute herausgehobene Bedeutung zu: als landeseigener Fläche, aufgrund seiner Größe und aufgrund seiner sehr gut angebundenen Lage zwischen dem nördlichen Berliner Ring (BAB 10) und der BAB 114. Das Gebiet eignet sich gut, um Teilflächen für industrielle Nutzungen zu sichern. Bereits vorhanden sind 24/7-Nutzungen und ein Seveso-III-Betrieb, der dem Sprengstoffgesetz unterliegt und für einen Teil des Gebiets ein Entwicklungshemmnis darstellt.
Um die Fläche möglichst bald der Berliner Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, wird in einem ersten Schritt ein Rahmenkonzept (zum Beispiel in Form eines Nutzungs- und Erschließungskonzepts) erstellt, das wichtige Fragen klärt:

Parallel zur Konzepterstellung muss auch hier über den Einsatz einer Entwicklungsgesellschaft entschieden und ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.

Verdichtung
Um die Siedlungsfläche nicht weiter auszudehnen, muss Berlin auch Flächenpotenziale in Gebieten nutzen, die schon erschlossen sind und bereits genutzt werden. Dabei kann es sich um eigenständige Grundstücke oder um ungenutzte oder mindergenutzte Teile eines Grundstücks handeln. Beide sollen durch eine hohe Dichte erheblich intensiver genutzt werden als bisher. Dabei sind immer auch die Belange des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Bei Flächenreserven oder extensiv genutzten Flächen wie Parkplätzen oder Lagerflächen ist zu überprüfen, ob diese überbaut oder effizienter organisiert werden können. So können zum Beispiel Stellplätze in Parkpaletten gestapelt werden. Auch innovative betriebliche Mobilitätskonzepte sind ein Ansatz. Lagerflächen lassen sich zudem oft durch optimierte Rangierflächen kompakter organisieren.
In manchen Fällen lohnen sich Abriss und Neubau oder der Umbau von Gebäuden. Betriebe, die ohne schwere und große Maschinen auskommen, ihre Güter per Lastenaufzug bewegen können und keine umfangreichen Lieferungen tätigen müssen, brauchen nicht zu ebener Erde arbeiten: Ihre Betriebsflächen lassen sich in mehrgeschossigen Bauten stapeln.
Im Konzeptplan ist das Symbol für Verdichtung EpB-Gebieten zugeordnet, die in großen Teilen bereits genutzt werden. Der Handlungsansatz gilt aber für alle gewerblich genutzten Bauflächen. In den Gebieten, die im Plan mit dem Symbol markiert sind, soll vom maximal zulässigen Dichtemaß Gebrauch gemacht werden. Auch in neuen Bebauungsplanverfahren können Möglichkeiten geprüft werden, die Flächen effizient zu nutzen. Wichtige Schritte, um die Flächeneffizienz zu erhöhen, sind:

Revitalisierung
Der Handlungsansatz der Revitalisierung ist zu verfolgen, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Schritte zur Revitalisierung sind unter anderen:

Wirtschaftsnahe Infrastruktur sichern und entwickeln
Beide Konzeptpläne enthalten bestehende und geplante Elemente der wirtschaftsnahen Infrastruktur: die Messe Berlin, den Flughafen BER, Fernbahnhöfe, Güterverteilzentren und -subzentren, Häfen und die wichtigsten Straßen. Das unterstreicht ihre Bedeutung für die gewerbliche Entwicklung Berlins. Vor allem die Verkehrsanbindung und die Verknüpfung der Standorte untereinander hat große Bedeutung. In den Stadträumen Nordost und Südost fehlen den gewerblich genutzten Gebieten und den Potenzialflächen oft solche Verknüpfungen. Deshalb ist es hier vor allem wichtig, Planung und Bau der Tangentialen Verbindung Ost (TVO), der Verkehrserschließung Blankenburg und der Verkehrslösungen Baumschulenweg und Späthsfelde zu beschleunigen. Auch den Ausbau der digitalen Infrastruktur gilt es zu intensivieren.

Managementstrukturen fördern
Einige weitere Handlungsansätze sind genereller Natur. Sie lassen sich nicht räumlich verorten. Zu ihnen zählt die Förderung von Managementstrukturen, durch die sich wichtige Ziele des StEP Wirtschaft 2030 umsetzen lassen:

Deshalb ist immer zu prüfen, ob Managementstrukturen in einem Gebiet sinnvoll sind. Das ist zum Beispiel bei den EpB-Gebieten 22: Teltowkanal, 28: Adlershof, 29: Grünauer Straße und 40: Buchholz-Nord der Fall.
Finanzieren lassen sich Managementstrukturen nicht nur über eine GRW-Förderung. Auch eine Finanzierung durch Mittel der Bezirke, der Städtebauförderung (in festgelegten Fördergebieten) oder durch Mittel der ortsansässigen Unternehmen sollte immer geprüft werden.
Der neu einzurichtenden Gewerbegrundstücksentwicklungsgesellschaft des Landes soll die Aufgabe übertragen werden, die landeseigenen Flächenpotenziale zu aktivieren, zu entwickeln und zu vermarkten.

Mehr Flächen für innenstadtaffines Gewerbe
Neue Flächen für verdrängte Gewerbebetriebe auszuweisen, ist Teil des Konzepts für den StEP Wirtschaft 2030. Zusätzliche Flächenangebote für innenstadtaffines Gewerbe soll dabei vor allem die Gewerbehofinitiative schaffen. Ihr Ziel ist es, dem Mittelstand, der aus Innenstadtlagen verdrängt wird oder dort keine Ansiedlungsflächen findet, Gewerbeflächen zu finanziell vertretbaren Konditionen anzubieten. Das Land kann so auch einen aktiven Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten und eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Damit die Angebote auf Dauer preiswert bleiben, sollte die öffentliche Hand auch auf Dauer Flächen und Betrieb gestalten können. Unter Umständen wären aber auch private oder öffentlich-private Modelle zu prüfen – beispielsweise in Form von Beteiligungen, Bürgschaften und Investitionszuschüssen. Ebenso könnten Genossenschaften gesondert gefördert werden, wenn sie sich vertraglich zu angemessenen Mietpreisen verpflichten.
Ein mittelbares Ziel der Gewerbehofinitiative ist es, flächeneffizientes Bauen und den Handlungsansatz der Verdichtung exemplarisch zu demonstrieren.
Vor der Implementierung einer solchen Gewerbehofinitiative müssen geprüft werden:

Um die Gewerbehofinitiative rasch umzusetzen, wäre ein Modell- oder Pilotprojekt geeignet - zunächst aus anderen Mitteln finanziert und in den Kontext vorhandener Strukturen eingebettet. Denkbar sind SIWANA-Mittel für den Ankauf von Flächen und den Bau eines Gewerbehofs. In festgelegten Fördergebieten kommen auch Mittel der Städtebauförderung infrage.

Mehr Flächen für Kunstproduktion
Ateliers und andere Betriebsformen der Kunstproduktion sollen ebenfalls an geeigneten Orten preiswerte Räume finden. Das ist deshalb von öffentlichem Interesse, weil die Kunstproduktion untrennbar mit dem Ruf der Kunst- und Kulturmetropole Berlin verbunden ist und bedeutende Beiträge zur Wertschöpfung und zur urbanen Quartiersentwicklung leistet.
Unter Kunstproduktion sind künstlerisch-schöpferische Tätigkeiten zu verstehen, die der Produktion von Gewerbebetrieben entsprechen. Planungsrechtlich sind in allen Gewerbegebieten (außerhalb der EpB-Gebiete) alle Varianten von Kreativwirtschaft und Kunstproduktion möglich, soweit sie den rechtlichen Anforderungen genügen. In beplanten EpB-Gebieten ist die Kunstproduktion zulässig, wenn sie mit der Gebietsfestsetzung des Bebauungsplans vereinbar ist. In EpB-Gebieten im unbeplanten Innenbereich ist Kunstproduktion im Sinne der Definition zulässig, sofern sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und ihre Erschließung gesichert ist. Um Vorhaben der Kunstproduktion gemäß den Zielen des EpB zu steuern, kann es erforderlich sein, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Damit zusätzliche Flächenangebote für die Kunstproduktion entstehen können, muss das Land Voraussetzungen dafür schaffen und Ansätze zur Umsetzung prüfen. Parallel dazu soll aber bereits die Realisierung entsprechender Projekte unterstützt werden. Das Land Berlin will dazu:

Aktive Liegenschaftspolitik
Um Boden nachhaltig zu nutzen, die Bodenspekulation zu begrenzen und die Bodenpreise zu dämpfen, muss Berlin für Gewerbeflächen eine aktive Liegenschaftspolitik als Instrument der Daseinsvorsorge betreiben. Das schließt ein:

Gewerbeflächeninformationssystem
Um die strategischen Planungsgrundlagen zu verbessern, baut der Senat seit Anfang 2018 ein neues Gewerbeflächeninformationssystem (GeFIS) auf. GeFIS soll künftig flächendeckende Informationen zum Angebot an Gewerbeflächen liefern und dieses Angebot transparenter machen. Den Datengrundstock dafür liefern die Erhebungen im StEP Wirtschaft 2030.
Das GeFIS wird als Datengrundlage dienen:

GeFIS soll noch 2019 in Betrieb gehen. Wichtig wird sein, das System regelmäßig zu aktualisieren. Die Geschäftsstelle für das Fachverfahren wurde in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingerichtet. Aufgebaut wird GeFIS durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und den Bezirken. Derzeit prüft die Verwaltung, inwieweit diese Daten auch Aktivitäten der Berliner Wirtschaftsförderungsgesellschaft Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie unterstützen können. Dabei sind vor allem Datenschutzanforderungen und ein Unterbinden möglicher Bodenspekulation zu berücksichtigen.

Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte sind ein wichtiges Umsetzungsinstrument des StEP Wirtschaft 2030. Der StEP Wirtschaft 2030 setzt einen landesweiten Rahmen. Seine Ziele und konzeptionellen Aussagen sollen auf Bezirksebene konkretisiert, ergänzt und umgesetzt werden, um so die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu stärken. Die bezirklichen Konzepte sollen vor allem für folgende Ziele und Schwerpunkte Umsetzungsmaßnahmen benennen:

Regionale Verflechtung ausbauen
Um die regionale Verflechtung des Wirtschaftsstandorts Hauptstadtregion auszugestalten, müssen die Länder Berlin und Brandenburg ihren Informationsaustausch, ihre Koordination und gemeinsame Aktivitäten auf allen räumlichen Ebenen weiterentwickeln.
Mögliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind: