Bebauungsplan
XIII-139
für die künftige BAB
Stadtring Berlin-
im Bereich der Grundstücke Germaniastraße 41-50, Teilestraße 23-28 und einer Teilfläche des Grundstücks Germaniastraße 51- 56 / Teilestraße 22 sowie für diese Grundstücke und Grundstücksteilflächen im Bezirk Tempelhof Festgesetzt am 12.07.1972 Die Verordnung ist am 26.07.1972 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 1254 verkündet worden.
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