für den künftigen Stadtring Berlin
und Ringbahnstraße 50/56 sowie eines Teils des
angrenzenden Eisenbahngeländes
und für die Grundstücke
Tempelhofer Damm 117/123 und Ringbahnstraße 58/72
im Bezirk Tempelhof
Festgesetzt am 11.04.1969
Legende / Aufstellungsvermerk
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