für das Gelände zwischen
Untertürkheimer Straße,
Hirzerweg, Titlisweg, Daimlerstraße und Fritz-Werner-Straße
sowie für die Untertürkheimer Straße und den Hirzerweg
zwischen Untertürkheimer Straße und Titlisweg
einschließlich Teilflächen angrenzender Grundstücke
im Bezirk Tempelhof, Ortsteile Mariendorf und Marienfelde
Festgesetzt am 21.06.1979