Bebauungsplan
XI-137
für das Schnellstraßennetz Berlin
- Stadtring Süd -
zwischen der nordöstlichen Verlängerung des Vorarlberger Dammes und dem Bahnhof Papestraße im Bezirk Schöneberg Festgesetzt am 09.05.1972 Die Verordnung ist am 01.06.1972 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 957 verkündet worden.
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