Bebauungsplan
XI-124
für das Gelände zwischen Sachsendamm, geplantem Vorarlberger Dammund Priesterweg, für eine Teilfläche des Stadtringes zwischen Vorarlberger Damm und Priesterweg sowie einer Teilfläche des Grundstückes Nordmannzeile 1-15 im Bezirk Schöneberg Festgesetzt am 19.07.1966 Die Verordnung ist am 10.08.1966 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 1204 verkündet worden.
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