Als Sonderbauflächen stellt der FNP Flächen dar, deren Bebauung und Nutzung auf eine jeweils spezifsche Zweckbestimmung von übergeordneter Bedeutung ausgerichtet ist und die sich von den anderen Bauflächenkategorien wesentlich unterscheiden. Die Zweckbestimmung wird durch Schriftzug festgelegt. Innerhalb einer orangen Randsignatur wird durch Flächenfarbe der überwiegende Nutzungscharakter der Fläche verdeutlicht, z.B. als spezifische Ausprägung des Gemeinbedarfs wie „Wissenschaft“ oder „Messe“.