Als Freifläche stellt der FNP Grünflächen (mit Angabe der Zweckbestimmung) sowie Wald und Landwirtschaftsflächen mit einer Größe von mehr als 3 ha dar.
Die Zweckbestimmungen übergeordneter bzw. großflächiger Grünflächen werden durch ein Lagesymbol im Schwerpunkt der jeweiligen Nutzung dargestellt. Die Abgrenzung unterschiedlicher Zweckbestimmungen gegeneinander erfolgt auf anderen Planungsebenen.
Zusätzliche größere Parkanlagen sind vor allem in Ergänzung des „inneren Parkrings“ am Rand der Innenstadt sowie des „äußeren Parkrings“ an der nordöstlichen und südlichen Peripherie der Stadt dargestellt.
Die Grünflächen, zu denen auch Kleingärten, Friedhöfe und große Sportanlagen gehören, werden durch ein System von Grünverbindungen vernetzt, die auch vorhandene Strukturen wie Gewässerränder und intensiv begrünte Straßenräume nutzen.
Vor allem im Norden und Nordosten Berlins sollen Freiräume mit besonderer landschaftlicher Bedeutung zu feldgeprägten Erholungslandschaften entwickelt werden. Diese Flächen werden im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Feld, Flur und Wiese“ dargestellt. Diese Darstellung schließt eine landwirtschaftliche Nutzung nicht aus.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen diese Nutzung auch künftig Vorrang haben soll, werden als Landwirtschaftsfläche dargestellt.
Die Darstellung von Wald und Wasserfächen
orientiert sich am Bestand.
Entlang der innerstädtischen
Wasserstraßen stellt der FNP i.d.R. uferbegleitende Grünzüge dar.
An Havel, Oberspree und Dahme sowie an den Berliner Seen werden
Standorte für den Wassersport mit übergeordneter Bedeutung
dargestellt. Kleinere Einzelstandorte sind auch an anderen Stellen
möglich, wenn sie mit der Umgebung vereinbar sind.
Eine
öffentliche Zugänglichkeit der Ufer soll nach Möglichkeit
gewährleistet werden.