Hohe Schutzwürdigkeit des Bodens |
Schutzziel und Planungsbeurteilung |
Eingriffe vorrangig vermeiden.
Planung optimieren. Nettoverlust an Fläche und Funktionen vorrangig vermeiden. |
Bewertungskriterien
(betroffene Bodenfunktionen) |
Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt = hoch
ODER (exklusiv)
Puffer- und Filterfunktion = hoch |
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen |
- Minimierung (zusätzlicher) Versiegelung
- Nutzung von Böden geringerer Schutzwürdigkeit
- Nutzung bereits versiegelter / überformter oder sanierter Teilflächen
- Reduzierte Flächeninanspruchnahme (z.B. flächensparendes Bauen, Verkürzung von Trassen, optimierte Erschließung, straßennahe Lage von Garagen und baulichen Nebenanlagen)
- Ausweisung von Baufenstern
- Vermeidung flächenintensiver Gebäudetypen (eingeschossig, Einzelhäuser etc.)
- Anpassen des Projekts an das Relief zur Minimierung von Erdmassenbewegungen
- Reduzierte Ausweisung von Straßen und Stellplätzen
- Ausschluss von Stellplätzen und Garagen nach § 12 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
- Ausschluss von Nebenanlagen im Sinne § 14 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
- In bebauten Gebieten mit bestehenden Baurechten: Schutz der unversiegelten Böden durch Begrenzung der baulichen Entwicklung (Orientierungswert: GRZmax 0,4 i. S. v. § 19 Abs. 4 BauNVO)
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Funktionsbezogener Ausgleich
(im B-Plan festsetzbar, ggf. auch an anderer Stelle als am Eingriffsort) |
- Bodenentsiegelung / Teilentsiegelung
- Regenwassernutzung (Zisternen)
- Regenwasserversickerung (Einsatz z.B. von Mulden-Rigolen- und Rigolen-Systemen)
- Verwendung möglichst wasserdurchlässiger Befestigungsarten (in Abhängigkeit der Nutzung)
- Dachbegrünung (im Einzelfall)
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Maßnahmen
(i. d. R. nicht nach BauGB festsetzbar, ggf. im Rahmen städtebaulicher Verträge regelbar) |
- Vergrößerung der durchwurzelbaren Bodenschicht bis 2 m Mächtigkeit
- Wiedervernässung ehemals grundwassergeprägter Standorte
- Renaturierung / Rekultivierung anthropogener Rohböden
- Kalkung, ggf. nach Gegebenheiten (in Abhängigkeit des pH-Wertes)
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Sonstige Hinweise |
Benehmen mit zuständiger Bodenschutzbehörde herstellen |