Inhaltliche Erläuterungen
 

Strategische Lärmkarten 2017 (Umweltatlas)

Die Paragraphen 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regeln die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht. Die Verordnung über die Lärmkartierung 34. - BImSchV - konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach § 47 c BImSchG.

Lärmkarten sind grundsätzlich zu berechnen. Die Berechnungen müssen nach EU-konformen vorläufigen Berechnungsvorschriften vorgenommen werden, die in einigen Punkten von den im Zusammenhang mit nationalem Recht verbindlichen technischen Regelwerken abweichen.

Die Zielsetzung des Vorhabens besteht in der Erstellung von strategischen Lärmkarten zum Umgebungslärm sowie statistischen Auswertungen zu belasteten Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in bestimmten Immissionspegelklassen. Diese Daten bilden die Grundlage für Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Die Lärmkarten sollen alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind die Landesgrenzen Berlins. Maßgebliche weitere Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs im grenznahen Brandenburger Raum, die vorgegebene, resultierende Immissionspegel überschreiten, werden mit einbezogen.

Untersucht werden die Lärmquellen

Die Lärmbelastung wird durch folgende Größen angegeben:

LDEN > 55 dB(A), LDEN > 65 dB(A), LDEN > 75 dB(A).

Der Belastungsermittlung liegen die Berechnungsergebnisse der an den Gebäudefassaden berechneten Pegel zu Grunde (Fassadenpegel).

Die einzelnen Themenkarten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, bieten eine Bewertung der Lärmsituation in klassifizierter Form, wie es die Umgebungslärm-Richtlinie vorsieht.
Aufgrund des in diesen Karten zur Darstellung kommenden 10 m * 10 m - Rasters sind die einzelnen Aussagen für eine gebäudescharfe Bewertung eher nicht geeignet. Daher wird ein vollständiger Überblick über die verwendeten Immissionspunkte an den Fassaden der Wohngebäude einschließlich ihrer berechneten Immissionshöhen, soweit sie einen Wert größer 35 dB(A) aufweisen, in der Karte 07.05.11 - Fassadenpegel an Wohngebäuden im Einwirkbereich der Hauptlärmquellen - angeboten.
Die Fassadenpegel wurden auch für Adressen an nicht in die Lärmkartierung einbezogenen Nebenstraßen berechnet, wenn sich diese Adressen im Einwirkungsbereich einer Hauptlärmquelle befinden. Dabei kann es vorkommen, dass der für eine solche Adresse ausgewiesene Lärmindex wegen des möglicherweise pegelbestimmenden Verkehrs in der Nebenstraße selbst nicht repräsentativ ist.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Begleittexten der im Umweltatlas Berlin veröffentlichten Karten zum Thema Strategische Lärmkarten 07.05 (Ausgabe 2017).

Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/ib705.htm